Entsorgungs- und Umweltbestimmungen

Entsorgen Sie Batterien, Elektro-Altgeräte und Chemikalien nach aktuellen Umweltbestimmungen.

1. Hinweise zum Batteriegesetz (BattG) und zum Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Verbraucher können ihre Elektro-Altgeräte kostenlos und nach den aktuellen Umweltbestimmungen bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder bei kommunalen Trägern zu bringen und sie dort zu entsorgen. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Das auf den Batterien aufgebrachte Symbol (siehe rechts) bedeutet, dass so gekennzeichnete Batterien nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte sind auf den Batterien ebenfalls Kennzeichnungen mit folgenden Buchstaben abgebildet:

  • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004% Blei
  • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002% Cadmium
  • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005% Quecksilber

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit Alt-Batterien in unserem Hauptlager (Straubinger Straße 20, 28219 Bremen) kostenlos zurück zu geben. Dort halten wir entsprechende Rücknahmebehälter bereit. Sämtliche Alt-Batterien werden von uns im Anschluss einem zertifiziertem Recycling-Kreislauf zugeführt.

2. Hinweise zur Europäischen Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte WEEE

Die Europäische Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) regelt die Vermeidung, Verringerung und Entsorgung der zunehmenden Menge an Elektroschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. WEEE verpflichtet alle Inverkehrbringer dieser Waren zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung der betreffenden Geräte.

Wir haben alle betreffenden Produkte und Hersteller identifiziert und letztere verpflichtet, sich beim EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren zu lassen und sich einem lizenzierten Entsorgungsunternehmen anzuschließen. Auf diese Weise erfüllen wir die gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte WEEE in vollem Umfang.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelsystemen (z.B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung, etc.) abgeben.

3. Europäische Chemikalienverordnung REACH

Wir haben nach Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine umfangreiche Befragung unserer Lieferanten und Logistipartner vorgenommen und uns von unseren Vorlieferanten bestätigen lassen, dass unsere Produkte keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der ersten Kandidatenliste enthalten. Nachdem die ECHA weitere 14 Stoffe (SVHC) in die Kandidatenliste aufgenommen hat, prüfen wir mit unseren Lieferanten, ob diese Stoffe in einzelnen Produkten enthalten sein könnten. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie unverzüglich über die Ergebnisse informieren.